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Kurzzeit- und Verhinderungs-pflege

„Es ist ja nur für kurze Zeit.“ –  gerade dann sollte natürlich alles so einfach wie möglich laufen. Als Landhaus Pflege & Wohnen sind wir auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege Ihre zuverlässige Hilfe in Hannover.

Wenn vorübergehend eine vollstationäre Betreuung nötig wird, garantieren wir Pflegebedürftigen und Angehörigen einen reibungslosen Ablauf von der Beratung bis zur Unterbringung und Pflege. Auch unsere Gäste auf Zeit sollen sich bei uns rundum wohl fühlen, um danach gut erholt in ihr gewohntes Umfeld zurückzukehren. 

Zwei Bewohner sitzen am Tisch im Garten des Landhaus Pflege und Wohnen, Altenheim Hannover

Kurzzeitpflege bei vorübergehend höherem Pflegeaufwand

In Krisen- und anderen Ausnahmesituationen, z. B. nach Krankenhausaufenthalten, kann für Pflegebedürftige vorübergehend eine vollstationäre Betreuung notwendig werden: die Kurzzeitpflege. Gut, wenn man dann einen Ansprechpartner hat, der schnell und unkompliziert helfen kann. Wir sind als Pflegeheim für die Kurzzeitpflege zugelassen und stehen Ihnen schon bei der Beantragung der Kurzzeitpflege zur Seite.

Bewohnerin im Pflegeheim in Hannover Landhaus Pflege und Wohnen beim Backen

Verhinderungspflege, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt

Fällt die private häusliche Pflegekraft wegen Krankheit oder Urlaub für absehbare Zeit aus, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege. Voraussetzung für die Bewilligung von Verhinderungspflege ist, dass die private Pflege seit mindestens sechs Monaten erfolgt. Die Verhinderungspflege kann ebenfalls vollstationär erfolgen, allerdings übernehmen die Kassen nur die pflegebedingten Kosten. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege sind für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Die Kassen beteiligen sich in bestimmtem Umfang an den Kosten, für bis zu acht Wochen im Jahr. Dabei können die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden. Wir beraten Sie gern dabei!

Im Rahmen der Kurzzeitpflege übernehmen Pflegekassen den Anteil der Pflegekosten bis zu einem Höchstbetrag von 1612 € pro Kalenderjahr. Die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen. Zusätzlich werden im Rahmen der Verhinderungspflege weitere Pflegekosten von 1612 € bis zu einem Höchstbetrag von 3224 € pro Kalenderjahr übernommen.

Weitere Informationen zum Landhaus

Sie haben Fragen zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und unserem Angebot? Bitte rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

LANDHAUS Pflege & Wohnen
Podbielskistraße 374
30659 Hannover

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